Siegen

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Auf der Schemscheid 64, 57072 Siegen

Medicar-Mobil Ihr Profi in Sachen Krankenfahrten

Jetzt bestellen unter: 0271 / 45 444

Krankenfahrt liegend

mit TüV geprüfter Liege nach DIN EN 1789 für Entlassungen, Einweisungen, Arztbesuche, Verlegungen, Rehas, Kuren, Auslandsrückholungen usw.

Ausstattung

  • Besatzung: eine geschulte Person und eine Begleitperson
  • Klimaanlage
  • DVD-Player auf Wunsch bei Fernfahrten

Krankenfahrt im Tragestuhl

Tragestuhlfahrten sind für Patienten, die keinen eigenen Rollstuhl haben, jedoch durch ärztliche Verordnung der Tragestuhl erforderlich ist. Der Patient bleibt während der Fahrt im Tragestuhl sitzen, auch ein Transport per Tragestuhl ins Haus ist möglich.

Ausstattung

  • Besatzung: eine geschulte Person und eine Begleitperson
  • Klimaanlage
  • DVD-Player auf Wunsch bei Fernfahrten

Für alle Krankenfahrten benötigen Sie das vollständig ausgefüllte und vom Arzt unterschriebene Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung!

Ambulante Fahrten

Ambulante Fahrten zur Dialyse-, Chemo oder Strahlenbehandlung, zu einem Arztbesuch oder einer ambulanten Operation müssen Sie grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Eigenanteil beträgt in diesen Fällen 10% des Fahrtpreises, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€. Die Kosten für nicht genehmigte Fahrten müssen vom Patienten vollständig selber übernommen werden.

Kostenbefreiung

Eine Kostenbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben (1% bzw. 2% des Jahreseinkommens). Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis, welcher Sie berechtigt, zusammen mit einer entsprechenden Verordnung einer Krankenbeförderung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse ohne Zuzahlung bei ambulanten Fahrten ein vom Arzt verordnetes Beförderungsmittel zu nutzen.

Einweisung und Entlassung

Bei Einweisung und Entlassung im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt muss ebenfalls ein Eigenanteil wie unter „Ambulante Fahrten“ beschrieben entrichtet werden.

Verlegung und Fahrten von Krankenhaus zu Krankenhaus

Verlegungen oder Fahrten von Krankenhaus zu Krankenhaus und zur Reha-Klinik sind von der Zuzahlung befreit. Sollten Sie aber die Fahrt zur Reha-Klinik von zu Hause aus antreten, wird der Eigenanteil fällig sofern Sie nicht befreit sind.

Krankenfahrt im Rollstuhl

Rollstuhlfahrzeuge sind für Patienten, die nicht umsetzbar sind und während der Fahrt in ihrem eigenen Rollstuhl sitzen bleiben. Über eine komfortable Rampe oder elektrische Hebebühne wird der Patient ins Fahrzeug geschoben und mit speziellen Befestigungsgurten zusammen mit dem Rollstuhl gesichert.

Besatzung: eine ausgebildete Fachkraft

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